Religion

Übersicht:

Fachkollegen

Leitthemen Sek. I

Leitthemen Sek. II

Curriculare Vorgeben

Eingeführte Lehrbücher

Leistungsbewertung

Zehn Fragen und Antworten zum Religionsunterricht

Zehn gute Gründe für den Religionsunterricht

 

 

Fachkollegen

 

Herr R. Ackermann (RE, DE, GE)

Frau S. Arnheim (Schulpastorin)

Frau S. Becker (RE, FR) [Fachobfrau]

Herr V. Bratz (RE, GE)

Frau N. Kiehl (RE, DE)

Herr S. Prause (RE, DE, GE)

Frau J. Prietzel (RE, GE)

 

 

 

Übersicht über die Leitthemen in der Sek. I

 

Kompetenzbereich Jg. 5/6* Jg. 7/8 Jg. 9/10*
Mensch Der Mensch zwischen Angst und Geborgenheit, Trauer und Trost (6) Rechtfertigung – Befreiung zum Leben (8)

Sucht und Sehnsucht (8)** (in Kooperation mit dem Fach Biologie)

Christliche Lebensführung: Was ist der Mensch? (10)
Gott Gott als Schöpfer (6)

 

und Begleiter

(am Bsp. Abraham; 5)

Gott und Gottesbilder (7)

 

Die Botschaft vom gnädigen und gerechten Gott (8)

Der verborgene Gott: Hiob – Theodizee (10)
Jesus Christus Jesus in seiner Zeit und Umwelt (5) Wirken und Botschaft Jesu (7) Der erlösende Charakter von Kreuz und Auferstehung Jesu Christi (9)
Ethik Ich und die Anderen (5) Miteinander leben – sich an Gerechtigkeit und Frieden orientieren

(Propheten; 8)

Sterben und Tod als Anfragen an das Leben (9)
Kirche und Kirchen Gemeinsam glauben in verschiedenen Kirchen (Evangelisch – Katholisch; 6) Unsere Kirchen haben eine Geschichte – Die Anfänge des Urchristentums (7) Kirchliche Mitverantwortung in Staat und Gesellschaft (10)
Religionen Das Judentum entdecken (5) Den Islam kennen lernen (7) Der Weg des Buddhismus (9)

Verantwortung der Religionen in der Welt: Gebote im Buddhismus und im Christentum (9)

Der Religionsunterricht am Heg wird konfessionell – kooperativ erteilt.

*Das vierte Thema in Jahrgang 6 und 10 legt der Fachlehrer fest (z.B. Vertiefung oder aktuelle Fragen).

** Das Thema „Sucht und Sehnsucht“ in Jahrgang 8 behandelt verschiedene Kompetenzbereiche.

 

Erwartete prozessbezogene Kompetenzen

 

  • ­Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz – religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben.
  • Deutungskompetenz – religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten.
  • Urteilskompetenz – in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen.
  • Dialogkompetenz – am religiösen und ethischen Dialog argumentierend teilnehmen.
  • Gestaltungskompetenz – religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen verwenden.

 

 

 

 

Übersicht über die inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche mit ihren inhaltsbezogenen Kompetenzen in der Sek. II

 

 

Kompetenzbereich Mensch

 

Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes – Wer bin ich?

Die Schülerinnen und Schüler …

• erläutern die biblische Auszeichnung des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

• vergleichen das biblische Menschenbild mit anderen anthropologischen Entwürfen

Der Mensch als Sünder und Gerechtfertigter – Gnade vor Recht?

• setzen sich mit den Begriffen „Sünde“ und „Vergebung“ auseinander

• setzen das christliche Verständnis von „Erlösung“ in Beziehung zu Reinkarnationsvorstellungen

Freiheit und Verantwortung – Was macht mich frei?

• beschreiben das christliche Verständnis von Freiheit als Geschenk Gottes

• vergleichen das christliche mit einem nicht-christlichen Freiheitsverständnis

Kompetenzbereich Gott Die Rede von Gott – Gott: Wer ist das?

• erklären die Spannung zwischen der Rede von Gott und der Unverfügbarkeit Gottes

• setzen sich mit der Auffassung auseinander, dass „Gott“ das bezeichnet, woran Menschen ihr Herz hängen und worauf sie sich bedingungslos verlassen

Gott in Beziehung – Was heißt es, an Gott zu glauben?

• zeigen auf, wie sich Menschen als von Gott angesprochen erfahren und wie sich

dies auf ihr Leben auswirkt

• setzen sich mit der Theodizee-Frage und der Erfahrung der Abwesenheit Gottes auseinander

• interpretieren die Shoah als tiefste Durchkreuzung des Redens von Gott

Streit um die Wirklichkeit Gottes – Was hält der Kritik stand?

• nehmen zu einem klassischen religionskritischen Konzept theologisch begründet Stellung

• setzen sich mit kritischen Anfragen der modernen Naturwissenschaften an den

Glauben auseinander

Kompetenzbereich Jesus Christus Jesus Christus als Grund des Glaubens – Was hat Jesus mit Gott zu tun?

• zeigen die Bedeutung des jüdischen Hintergrundes Jesu für das christliche Gottesverständnis auf

• erklären das Bekenntnis zu Jesus Christus als Ausdruck des spezifisch christlichen Gottesverständnisses

Wirken und Botschaft Jesu – Was mutet Jesus uns zu?

• erläutern die Botschaft Jesu vom Reich Gottes

• setzen sich mit Formen der Nachfolge Jesu auseinander

Kreuz und Auferstehung – Für mich gestorben und auferstanden?

• setzen sich mit verschiedenen Deutungen des Kreuzes(todes) Jesu auseinander

• stellen dar, dass nach christlichem Verständnis von Auferstehung Gott dem Menschen über den Tod hinaus eine unverbrüchliche Beziehung zusagt

Kompetenzbereich Ethik Grundfragen christlicher Ethik – Was soll ich tun? Was sollen wir tun?

• stellen biblisch-theologische Grundlagen christlicher Ethik dar

• vergleichen Grundformen ethischer Urteilsbildung

• erörtern anhand eines exemplarischen Konfliktes ethische Problemstellungen

Aus Hoffnung handeln – Was ermutigt mich?

• stellen dar, inwieweit biblische Hoffnungsbilder die Wahrnehmung der gegenwärtigen Welt verändern

• zeigen die Konsequenzen der christlichen Hoffnung für das individuelle Lebenskonzept und das alltägliche Handeln von Christen auf

Kompetenzbereich Kirche und Kirchen Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden – Glaube ja, Kirche nein?

• entfalten grundlegende Aspekte und Herausforderungen des evangelischen Kirchenverständnisses

• entwerfen Perspektiven für eine zukunftsfähige Kirche

Kirche und Staat – Konflikt oder Partnerschaft?

• stellen das Verhältnis von Kirche und Staat in exemplarischen geschichtlichen

Situationen dar

• erörtern, wie die Evangelische Kirche in Deutschland ihren Auftrag zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und Weltgestaltung wahrnimmt

Kompetenzbereich Religion und Religionen Religion und Kultur – Was ist religiös?

• beschreiben Wirkung und Funktion von Symbolen und Ritualen

• erörtern Möglichkeiten und Grenzen eines substanziellen und eines funktionalen

Religionsbegriffs

Interreligiöser Dialog – Soll nicht jede/r glauben, was er/sie will?

• erläutern die tiefgreifende Relativierung der Frage nach verbindlicher Wahrheit in der Folge der Aufklärung

• beschreiben das besondere Verhältnis zwischen Christentum und Judentum aus

christlicher Perspektive

• vergleichen die trinitarische Gottesvorstellung mit dem jüdischen und islamischen Monotheismus

• stellen anhand konkreter Beispiele Möglichkeiten und Grenzen der interreligiösen Verständigung dar

 

 

 

 

Curriculare Vorgaben

 

Kerncurriculum evangelische Religion am Gymnasium 5-10.

 

Kerncurriculum evangelische Religion für die gymnasiale Oberstufe.

 

Operatoren für evangelische Religion (ab Abitur 2013)

http://www.nibis.de/nli1/gohrgs/operatoren/operatoren_ab_2012/op12_ev_rel.pdf

 

Einheitliche Prüfungsanforderungen für evangelische Religion (Fassung von 2006)

http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1989/1989_12_01-EPA-Ev-Religion.pdf

 

 

Eingeführte Lehrbücher

 

Das Kursbuch Religion 5/6

ISBN 3-7668-3892-X

Religion 5/6

 

 

Das Kursbuch Religion 7/8

ISBN 3-425-07807-0

Religion 7/8

 

 

Religionsbuch 9/10

ISBN 978-3-7668-3985-5

Religionsbuch 9/10

 

 

 

Für die Oberstufe ist kein festes Lehrwerk eingeführt worden. Es gibt einen Reader mit von der Fachschaft als verbindlich festgesetzten Texten.

In der Schulbibliothek sind Bücher zur Abiturvorbereitung erhältlich (Grundwissen Religion sowie gezieltes Klausur- und Methodentraining).

 

 

Leistungsbewertung im Fach Evangelische Religion

 

Jahrgänge

5 bis 10

GAN

dreistündig

GAN

dreistündig

Prozentualer Anteil der schriftlichen Arbeiten bzw. Klausuren an der Gesamtnote:  

40 %

 

 

 

40 %

 

 

 

50%

Prozentualer Anteil der übrigen Aspekte der Gesamtnote:

(Mitarbeit im Unterricht, Religionsmappe, Gruppenarbeiten, Ausarbeitungen, Referate, Präsentationen …)

 

60%

 

60 %  

50%

 

Anzahl der Arbeiten bzw. Klausuren pro Halbjahr:  

1

(Jg. 10 zweistündig)

1 2

Die Termine in den Jahrgängen 12 und 13 sind dem Klausurenplan zu entnehmen.

Zehn Fragen und Antworten zum evangelischen Religionsunterricht

Die folgenden Fragen und Antworten wurden von der evangelisch – lutherischen Landeskirche Hannover herausgegeben.

Ist an jeder öffentlichen Schule evangelischer Religionsunterricht zu erteilen?

Grundsätzlich ja, wenn mindestens zwölf evangelische Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen. Evangelische Religion ist ordentliches Lehrfach und an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zweistündig und an den meisten berufsbildenden Schulen ein- bis zweistündig zu unterrichten. Religion darf bei der Stundenplanung und ggf. erforderlichen Kürzungen nicht schlechter gestellt werden als andere Fächer.

Wer ist für den evangelischen Religionsunterricht verantwortlich?

Der Staat ist um der Glaubens- und Gewissensfreiheit willen verpflichtet dafür zu sorgen, dass an öffentlichen Schulen Religionsunterricht erteilt wird. Da der Staat nach dem Grundgesetz weltanschaulich neutral sein muss, kann er die Inhalte und Ziele des Religionsunterrichtes nicht bestimmen. Der evangelische Religionsunterricht wird deshalb gemäß Grundgesetz Art. 7.3 „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft“ erteilt, d.h. hier der evangelischen Kirchen. Die Kirchen übernehmen eine Mitverantwortung für die religiöse Bildung von Schülerinnen und Schülern. Sie arbeiten daher mit dem Staat zusammen auch in Fragen der Lehrerausbildung, der Curricula und Schulbücher für den Religionsunterricht.

Ist ein Unterricht „Werte und Normen“ für alle nicht zeitgemäßer als Religionsunterricht?

Der evangelische Religionsunterricht zielt genau wie der Unterricht „Werte und Normen“ auf ein verantwortliches Handeln von Schülerinnen und Schülern. Der Religionsunterricht geht dabei von einem klaren und für alle Beteiligten erkennbaren evangelischen Standpunkt aus, von dem her auch zu Überzeugungen der anderen Religionen und Weltanschauungen Position bezogen wird. Der Unterricht „Werte und Normen“ muss dagegen von seiner Zielsetzung her religiös und weltanschaulich neutral sein. Anders als der Unterricht „Werte und Normen“ will der evangelische Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler in den christlichen Glauben einführen und zur Auseinandersetzung mit ihm anregen. Weiter werden im Religionsunterricht orientierende, soziale, personale und emotionale Kompetenzen vermittelt. In ihm begegnen Schülerinnen und Schülern Lehrerinnen und Lehrern, die sich zu ihrem Glauben bekennen und von dort aus Stellung beziehen. Dies fordert die Kinder und Jugendlichen heraus, sich selbst mit den religiösen und weltanschaulichen Fragen und Anliegen auseinander zu setzen. Ziel ist es nicht, die Positionen der Lehrkraft zu übernehmen, doch können an einer klaren Position eigene Überzeugungen reifen. So leistet der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zur Religionsmündigkeit.

Warum wird Religionsunterricht konfessionell erteilt?

Eine allgemeine christliche Religion gibt es nicht. Das Christentum hat jeweils eine konfessionelle Prägung, z.B. evangelisch, katholisch oder orthodox. Der Religionsunterricht ist mehr als Religionskunde. Er steht in der Geschichte und Tradition einer Konfession. Nur so wird gelebter Glaube für Kinder und Jugendliche erfahrbar. Der Religionsunterricht will dabei nicht missionieren, sondern eine lebendige und kritische Auseinandersetzung mit dem evangelischen Glauben eröffnen.

Wer kann evangelischen Religionsunterricht erteilen?

Wer evangelischen Religionsunterricht erteilen will,muss einer evangelischen Kirche angehören und ist in der Regel dazu ausgebildet. In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch „fachfremd“ erteilt werden. In beiden Fällen ist die kirchliche Unterrichtsbestätigung (Vokation) erforderlich.

Der konfessionelle Religionsunterricht geht – auf der Basis des Grundgesetzes – von der Übereinstimmung von „gelebter und gelehrter“ Religion der Lehrerinnen und Lehrer aus, um so authentisch eine Weitergabe und Auseinandersetzung mit den Inhalten des christlichen Glaubens möglich zu machen. Aufgrund der Religionsfreiheit kann keine Lehrerin und kein Lehrer dazu verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Wer darf am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen?

Grundsätzlich sind evangelische Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. Der Religionsunterricht ist gleichzeitig in der Regel offen für Kinder und Jugendliche anderer Konfessionen und Religionen sowie auch für solche, die keiner Kirche oder Religion angehören.

Was ist konfessionell kooperativer Religionsunterricht?

Eine Schule kann für bestimmte Schuljahrgänge, in der berufsbildenden Schule oder der Förderschule für die gesamte Schulzeit, zeitlich befristet konfessionell kooperativen Religionsunterricht beantragen. Evangelische und katholische Lehrerinnen und Lehrer übernehmen dann wechselweise den Religionsunterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler in einer gemeinsamen Lerngruppe.

Sollte nicht gerade der Religionsunterricht integrieren und darum grundsätzlich im Klassenverband unterrichtet werden?

Der konfessionelle Religionsunterricht ist nach dem Schulgesetz der Regelfall. Differenzierungen sind dabei notwendig und sinnvoll. Als Regel gilt: Zunächst muss ich das Eigene kennen, bevor ich mich mit anderen Positionen angemessen auseinandersetzen kann.

Anmerkung: Am Herzog-Ernst-Gymnasium hängt das Angebot des katholischen Religionsunterrichtes von der Teilnehmerzahl ab. Häufig werden Schülerinnen und Schüler verschiedener Konfessionen zusammen unterrichtet, was als sehr bereichernd empfunden wird.

Kann man sich vom Religionsunterricht abmelden?

Aus Gewissensgründen können Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden oder diese sich selbst, wenn sie religionsmündig sind. Nehmen an einer Schule ab dem 5. Schuljahrgang mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teil, ist die Schule verpflichtet, das Fach „Werte und Normen“ einzurichten. Es kann aber an einer Schule für Schülerinnen und Schüler, die der evangelischen oder der katholischen Kirche angehören, keine Wahl zwischen der Teilnahme am Religionsunterricht oder am Unterricht für „Werte und Normen“ eröffnet werden.

Wird der Religionsunterricht benotet?

Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach und wird wie jedes andere Fach bewertet. Die Note steht im Zeugnis gleichberechtigt neben den Noten der anderen Fächer, die zweistündig unterrichtet werden.

An wen kann ich mich bei weitergehenden Fragen wenden?

Kirchliche Ansprechpartnerinnen und -partner in Ihrer Region finden Sie unter: www.kirche-schule.de

Bei weiteren Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an:

religionsunterricht@evlka.de

Zehn gute Gründe für den Religionsunterricht

Das Wissen über Religionen gehört zu einer umfassenden Bildung dazu. Daher sollte die religiöse und ethische Bildung gefördert werden. Unsere Gesellschaft braucht Orientierungswissen, Dialogbereitschaft und Respekt vor anderen Menschen und Meinungen für ein gelingendes Zusammenleben und die Gestaltung von Zukunft. Im Religionsunterricht werden grundlegende Fragen des Menschseins gestellt, die die Schülerinnen und Schüler unbedingt angehen.

Die folgenden Gründe für den Religionsunterricht wurden von der Evangelisch – lutherischen Landeskirche Hannover herausgegeben.

1.

Bildung braucht Religion. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Religion und religiöse Bildung. Eltern suchen Unterstützung für eine an religiös begründeten Werten orientierte Erziehung. Die religiöse Bildung braucht dafür ein eigenes und eigenständiges Schulfach.

2.

Zur Entwicklung und Unterstützung ihrer persönlichen Identität und ihrer Fähigkeit, mit unterschiedlichen Überzeugungen und vielfältigen Lebensformen umzugehen, brauchen Schülerinnen und Schüler die Auseinandersetzung mit Fragen von Religion und Glauben.

3.

Kunst und Kultur, Gesellschaft und Verfassung Deutschlands sind ohne Kenntnisse der Religionen und insbesondere der christlichen Religion nicht zu verstehen.

4.

Religionsunterricht gehört als ordentliches Unterrichtsfach zum Fächerkanon der öffentlichen Schule, damit für Schülerinnen und Schüler das Recht auf positive Religionsfreiheit gewährleistet wird. Gleichzeitig ist die Freiheit derjenigen Schülerinnen und Schüler zu wahren, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten, für sie wird das Fach „Werte und Normen“ in den weiterführenden Schulen eingerichtet.

5.

Das Zusammenleben in einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft gelingt nur, wenn Kenntnisse der eigenen wie anderer Religionen und Kulturen bei den einzelnen Personen gegeben sind. Der Religionsunterricht vermittelt die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.

6.

Der Religionsunterricht schafft die Grundlage für Toleranz, Respekt und ein Leben mit Differenzen.

7.

Im Religionsunterricht lernen Schülerinnen und Schüler, eigene Standpunkte zu entwickeln und andere zu verstehen. Erst von einem geklärten Standpunkt her kann ein Dialog mit anderen begonnen werden.

8.

Der Religionsunterricht lebt von der für alle erkennbaren Position des Faches und der Unterrichtenden: Im Zentrum der religiösen Bildung steht nach evangelischem Verständnis der Gottesbezug. Auf dieser Grundlage lädt er zur kritischen Auseinandersetzung ein.

9.

Der Religionsunterricht erzieht zur Bereitschaft, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen. Er vermittelt die dazu notwendigen Normen und Werthaltungen und eröffnet Zugänge zu einem Gemeinwesen orientierten Auftreten und Engagement.

10.

Der Religionsunterricht lehrt den Umgang mit Gelingen und Erfolg genauso wie mit Schuld und Scheitern.